Anlässlich seiner ersten Einvernahme wurde dem Beschuldigten folgende Frage gestellt: «Es fuhr hinter Ihnen ebenfalls ein Lastwagen, welcher Ihnen bis zur Raststätte in Stalvedro Tl hinterherfuhr. Dieser konnte den Unfall mitverfolgen und hat Sie daraufhin auf dem Rastplatz angesprochen. Was sagen Sie dazu?» Er antwortete: «Das stimmt» (act. 4 StA Frage 26). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme wollte er hingegen nichts mehr davon wissen. Er führte insbesondere aus: «Meiner Meinung nach fuhr dieser C.__, mit dem ich gesprochen habe, ziemlich weit hinten, den habe ich nicht gesehen. Der kennt die Situation nur von dem, was ich erzählt habe» (act. 30 StA Frage 6). Der Beschuldigte