Schliesslich erklärte der Beschuldigte auf Nachfrage, weshalb er nach der Kollision nicht über die Ausfahrt Göschenen von der Autobahn abgefahren sei, er habe ins Tessin fahren wollen (act. 4 StA Frage 23). Zusammen mit dem soeben Dargelegten weist diese Äusserung darauf hin, dass der Beschuldigte das Fahrzeug von B.__ zwar noch gesehen und sich sogar kurz entschlossen hatte, diesem zu folgen, sich aber gleich darauf wieder dagegen entschied, um rechtzeitig an sein Ziel zu gelangen.