14 StA S. 2). Trotz der inzwischen veränderten Situation (weder Baustelle noch Spurabbau) ist ersichtlich, dass die Autobahn in einer leichten Rechtskurve verläuft. Überdies ist auf der aktenkundigen Karte betreffend die Verkehrssignalisation der Strassenverlauf der Autobahn A2 zwischen Wassen und Göschenen eingezeichnet (act. 15 StA). Mit einem Kreuz ist die Unfallstelle markiert. Der Beschuldigte macht nicht geltend, der Ort der Kollision sei unrichtig bezeichnet. Die Kurve an der entsprechenden Position ist augenscheinlich nicht derart ausgeprägt, dass von einem markanten Ausscheren des Aufliegers des Sattelmotorfahrzeugs ausgegangen werden