Im Gegensatz dazu stellt sich der Beschuldigte auf den Standpunkt, der Auflieger des Sattelmotorfahrzeugs sei aufgrund der Rechtskurve auf seine Spur nach links ausgeschert, wo er (der Beschuldigte) sich stehend befunden habe, wobei es zur Streifkollision gekommen sei (act. 4 StA Fragen 3, 14 f., 17; act. 30 StA Frage 5). Der Beschuldigte behauptet damit, der Auflieger des Sattelmotorfahrzeugs sei aufgrund der Kurve auf seine Fahrspur gekommen. Das Bild auf Seite 2 der Fotodokumentation zeigt den Strassenverlauf an der Unfallstelle (act. 14 StA S. 2).