30 StA Frage 6). Schliesslich führte der Beschuldigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er sei aus dem Tunnel rausgefahren und habe gesehen, dass die Fahrzeuge rechts stünden und sich nur langsam bewegt hätten (act. 00.01 LG Frage 19). An der gleichen Befragung stellte er hingegen fest, B.__ sei mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h respektive 70 km/h unterwegs gewesen (act. 00.01 LG Fragen 13 respektive 21).