Zur Verkehrssituation wie auch zur angeblich gefahrenen Geschwindigkeit von B.__ machte der Beschuldigte während des Verfahrens unterschiedliche, sich widersprechende Aussagen. Er habe B.__ rechts vorbeifahren lassen wollen, als er auf der linken Fahrspur gestanden sei, da B.__ «richtig schnell» gekommen sei (act. 4 StA Frage 9; act. 00.01 LG Frage 15). An der polizeilichen Einvernahme äusserte er, dass beide Spuren «voll» gewesen seien. Gleichzeitig schätzte er seine eigene