StA Frage 14). Auf die Nachfrage, weshalb er ein Überholmanöver gestartet habe, obwohl der Spurabbau signalisiert gewesen sei, antwortete der Beschuldigte, die Normalspur sei bereits voll gewesen, weshalb er sich nicht habe einreihen können. Zudem habe er rechtzeitig in xx sein wollen (act. 4 StA Frage 16). Dass der Beschuldigte schnell an sein Ziel gelangen wollte, brachte er im Übrigen wiederholt im Verfahren zum Ausdruck (zum Beispiel act. 4 StA Fragen 16 und 23; act. 30 StA Frage 5; act. 00.01 Frage 13). Er gibt folglich zu, während seiner Fahrt unter Zeitdruck gestanden zu haben.