Wenn der Beschuldigte ausführt, dass ihn kurz vor dem Spurabbau ein Lastwagen auf der Normalspur überholt habe (act. 4 StA Frage 3), bezog er sich angesichts der soeben dargelegten Aussagen von B.__ und C.__ auf die Situation, in der er das Überholmanöver des Sattelmotorfahrzeugs aufgrund des Spurabbaus nicht mehr beenden konnte und deshalb das Fahrzeug von B.__ an sich vorbeifahren lassen musste. So schilderte der Beschuldigte auf Nachfrage selbst, dass er versucht habe, das Sattelmotorfahrzeug zu überholen (act. 4 StA Fragen 13 f.).