C.__ führte aus, der Beschuldigte habe auf der Höhe der Hinweistafel «500 m» zuerst ihn überholt und sei danach weitergefahren. Das habe bei ihm den Eindruck erweckt, er wolle auch B.__ noch überholen. Die Erstaussagen des Beschuldigten rund zwei Wochen nach dem Ereignis decken sich hinsichtlich des Überholens mit denjenigen beider Auskunftspersonen. Wenn der Beschuldigte ausführt, dass ihn kurz vor dem Spurabbau ein Lastwagen auf der Normalspur überholt habe (act.