Ebenso liegen keine Hinweise vor, dass C.__ und B.__ sich vor dem Unfall bereits gekannt hätten. Auch finden sich in den Akten keine Anhaltspunkte, welche die Theorie der Verteidigung stützen würden, es liege aufgrund der Ausübung desselben Berufs wie B.__ eine zweifelhafte Motivationslage seitens C.__ vor.