Von hinten habe er starke Lichter und einen grossen Wagen gesehen, der «relativ schnell» gefahren sei. Dieser sei in der Kurve aufgrund der feuchten Fahrbahn ins Schleudern geraten, und der Beschuldigte habe daraufhin einen Schlag verspürt (act. 7.1 S. 9 Rz. 22 ff.). Nachdem er seinen linken Rückspiegel gerichtet habe, habe er dem Sattelmotorfahrzeug folgen wollen, es aber nicht mehr gesehen (act. 7.1 S. 10 Rz. 12 ff., 25 ff., 36 ff.).