Anlässlich der Berufungsverhandlung hielt der Beschuldigte an der Schilderung des Unfallhergangs fest, die er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung dargelegt hatte. Ausserdem bringt er zahlreiche Nebensächlichkeiten vor. Ein Überholmanöver erwähnt er – im Gegensatz zu seiner Erstaussage – nicht (mehr). Vielmehr betont er die Situation unmittelbar vor dem Ende seiner Spur, bei der er aufgrund von drei Fahrzeugen vor ihm habe anhalten und warten müssen, bis er wiederum auf die Normalspur habe einbiegen können. Von hinten habe er starke Lichter und einen grossen Wagen gesehen, der «relativ schnell» gefahren sei.