Seite 8 von 29 Darstellung war jedoch nicht er, sondern B.__ Schuld am Unfall. Der Beschuldigte führte im Wesentlichen aus, er habe sich auf der Überholspur befunden, um das Sattelmotorfahrzeug zu überholen (act. 4 StA Fragen 3 und 13). Da er aufgrund des Spurabbaus, des Verkehrsaufkommens auf der Normalspur sowie weiterer Fahrzeuge vor ihm auf seiner Fahrbahn habe anhalten müssen, sei das Sattelmotorfahrzeug in der Kurve seitlich mit ihm kollidiert (act. 4 StA Fragen 14-16; act. StA 30 Fragen 5 f.).