B) Aussagen von C.__ Als Auskunftsperson wurde ferner C.__ am 5. Dezember 2020 befragt. Er war mit dem hintersten der drei Lastwagen unterwegs und hatte den Unfall beobachtet. C.__ gab zu Protokoll, er sei dem Sattelmotorfahrzeug von B.__ mit ca. 50 Meter Abstand hinterhergefahren. Trotz des Spurabbaus hätten diverse Personenwagen überholt. Der Personenwagen des Beschuldigten habe ihn auf der Höhe der Tafel «500 m» bis zum Spurabbau überholt. Er hätte problemlos zwischen ihm und dem vorausfahrenden Lastwagen von B.__ einfädeln können. Der Beschuldigte sei jedoch weitergefahren und habe sein Fahrzeug auf die rechte Spur gezogen, als es zum Spurabbau gekommen sei.