sie beide in Göschenen rausfahren sollten. Ferner habe er sogar angehalten und die Polizei verständigt, was er bei einer Flucht nicht getan hätte (act. 9 StA Frage 4). Schliesslich sei C.__ nach dem Unfall direkt Seite 7 von 29 hinter dem Personenwagen des Beschuldigten gefahren und konnte den Unfall sehen (act. 9 StA Frage 6).