Er sei stattdessen aber einfach weitergefahren. B.__ habe den Notruf angerufen und sei bis zum Werkhof Göschenen gefahren, um dort auf die Polizei zu warten. Dort habe er seinen Disponenten telefonisch kontaktiert, der ihm mitteilte, dass der hintere Lastwagen den Beschuldigten bis zur Raststätte Stalvedro verfolgt habe (act. 2 StA Frage 2). Der Beschuldigte und er seien vor der Kollision zwischen 40 und 60 km/h schnell gefahren (act. 2 StA Frage 5).