Seite 5 von 29 3. Beweiswürdigung des Obergerichts 3.1 Grundlagen Für die Grundlagen der freien Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (E. 4.6.1 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Nochmals zu erwähnen ist der Grundsatz «in dubio pro reo» in seiner Ausprägung als Beweiswürdigungsregel. Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus (Art. 10 Abs. 3 StPO).