2.3 Beweismittel Für die Zusammenfassung der vorhandenen Beweismittel wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (E. 4.3 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung). Als objektive Beweismittel liegen der Polizeirapport vom 4. Januar 2021 (act. 1 StA), die Fotodokumentation der Kantonspolizei vom 24. Januar 2021 (act. 14 StA) sowie eine Karte der Unfallstelle (act. 15 StA) vor.