Das Überfahren der Doppellinie gibt der Beschuldigte an der Befragung anlässlich der Berufungsverhandlung zu. Ferner bestreitet der Beschuldigte nicht, dass er nach dem Unfall nicht angehalten hat, sondern weiter durch den Gotthardtunnel gefahren sei und erst an der Autobahnraststätte in Stalvedro einen Halt einlegte, wo ihn den am Unfall unbeteiligten Lastwagenchauffeur C.__ auf den Vorfall ansprach.