C. Der Beschuldigte stellte in seiner Berufungserklärung den Antrag, es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die von der Staatsanwaltschaft und vom Landgerichtspräsidium abgewiesenen Beweisanträge erneut gestellt werden (act. 2.1). Mit Verfügung vom 27. September 2023 gab die Verfahrensleitung dem Beschuldigten die Gelegenheit, die Beweisanträge zu konkretisieren, einzelne Anträge zu stellen und zu begründen (act. 1.2). Innert dreimalig erstreckter Frist beantragte der Beschuldigte, der zerbrochene Spiegel samt Reparaturbescheinigung der Garage Borer, Motorsport, 4133 Pratteln, sei zu den Akten zu nehmen. Zudem stellte er einen Antrag auf ein Gutachten eines Unfallsachverständigen (act.