CHF 1'400.00 Verbindungsbusse), unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 24 Tage. Weiter wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'120.00 auferlegt (act. 00.04 LG). B. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 23. Juni 2022 [recte: 2023] Berufung an (act. 01.05 LG). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 25. September 2022 [recte: 2023] die Berufung (act. 2.1). Die Staatsanwaltschaft verzichtete stillschweigend auf eine Anschlussberufung sowie einen Antrag auf Nichteintreten.