Mit Urteil vom 6. Juni 2023 erklärte das Landgerichtspräsidium I des Kantons Uri (nachfolgend: Vorinstanz) A.__ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung infolge unvorsichtigem Fahrspurwechsel, der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überfahren der Doppellinie, des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall, sowie der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 29. September 2020 um zirka 07:55 Uhr auf der Autobahn A2 in Wassen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 100.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von CHF 2'400.00 (davon