A. Mit Urteil vom 6. Juni 2023 erklärte das Landgerichtspräsidium I des Kantons Uri (nachfolgend: Vorinstanz) A.__ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung infolge unvorsichtigem Fahrspurwechsel, der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überfahren der Doppellinie, des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall, sowie der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 29. September 2020 um zirka 07:55 Uhr auf der Autobahn A2 in Wassen.