{"Signatur": "UR_OG_003", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2024-06-05", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_003_2024-OG-S-23-14-Einf_2024-06-05.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/40085", "Checksum": "4b85e96a6635473d61a9047648e66df4"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2024_OG S 23 14_Einfache Verkehrsregelverletzung"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung 05.06.2024 2024_OG S 23 14_Einfache Verkehrsregelverletzung"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 07:11:41", "Checksum": "4eee1524942c0bdc9747d6600a85ec58", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung 05.06.2024 2024_OG S 23 14_Einfache Verkehrsregelverletzung\n\n3.2.3 Aussagen der Beteiligten\nA) Aussagen von B.__\nDer Fahrer des unfallbeteiligten Sattelschleppers, B.__, sagte als Auskunftsperson gegenüber der Polizei unmittelbar nach dem Unfall am xx.xx.2020 aus, er sei der mittlere von drei hintereinanderfahrenden Lastwagen gewesen. Als vor der Baustelle ein Spurabbau kam, habe er einen schwarzen Personenwagen beim Überholen gesehen. Er habe gedacht, dieser würde zwischen ihm und dem hinterherfahrenden Lastwagen einscheren. Doch der Personenwagen habe weiter Gas gegeben. Unmittelbar beim\nSpurabbau habe er wohl gemerkt, dass es nicht mehr reiche und sei dann zwischen seinem Lastwagen\nund dem Leitpfosten der Baustelle «eingekeilt» worden. Er sei dabei mit dem von ihm gelenkten Lastwagen kollidiert. Nach der Kollision habe sich der Beschuldigte hinter ihn eingereiht (act. 2 StA Frage\n2). B.__ habe ihm Handzeichen gegeben und zusätzlich den Blinker gesetzt, um zu signalisieren, dass\nsie beide rausfahren sollten (act. 2 StA Frage 14). Er habe gedacht, der Beschuldigte würde ebenfalls\ndie Ausfahrt Göschenen nehmen, um den Schaden zu begutachten. Er sei stattdessen aber einfach\nweitergefahren. B.__ habe den Notruf angerufen und sei bis zum Werkhof Göschenen gefahren, um\ndort auf die Polizei zu warten. Dort habe er seinen Disponenten telefonisch kontaktiert, der ihm mitteilte, dass der hintere Lastwagen den Beschuldigten bis zur Raststätte Stalvedro verfolgt habe (act. 2\nStA Frage 2). Der Beschuldigte und er seien vor der Kollision zwischen 40 und 60 km/h schnell gefahren\n(act. 2 StA Frage 5).\n\nAnlässlich seiner kurzen zweiten Befragung am 5. November 2020, dieses Mal in der Rolle der beschuldigten Person, widersprach B.__ den vom Beschuldigten geschilderten Unfallhergang. Sein Sattelanhänger sei nicht mit dem Personenwagen des Beschuldigten kollidiert, sondern umgekehrt. Er (B.__)\nhätte gar nicht die Möglichkeit gehabt, auf die linke Spur zu fahren, da diese abgebaut worden sei. Er\nwäre Gefahr gelaufen, gegen die Baustellen-Leitpfosten zu fahren (act. 9 StA Frage 2). Ebenso widersprach er der Aussage des Beschuldigten, er (B.__) habe nach der Kollision Gas gegeben und flüchten\nwollen. So habe er dem Beschuldigten vielmehr mittels Handzeichen und Blinker zeigen wollen, dass\nsie beide in Göschenen rausfahren sollten. Ferner habe er sogar angehalten und die Polizei verständigt,\nwas er bei einer Flucht nicht getan hätte (act. 9 StA Frage 4). Schliesslich sei C.__ nach dem Unfall direkt\n\nSeite 7 von 29\nhinter dem Personenwagen des Beschuldigten gefahren und konnte den Unfall sehen (act. 9 StA Frage\n6).\n\nB) Aussagen von C.__\nAls Auskunftsperson wurde ferner C.__ am 5. Dezember 2020 befragt. Er war mit dem hintersten der\ndrei Lastwagen unterwegs und hatte den Unfall beobachtet. C.__ gab zu Protokoll, er sei dem Sattelmotorfahrzeug von B.__ mit ca. 50 Meter Abstand hinterhergefahren. Trotz des Spurabbaus hätten\ndiverse Personenwagen überholt. Der Personenwagen des Beschuldigten habe ihn auf der Höhe der\nTafel «500 m» bis zum Spurabbau überholt. Er hätte problemlos zwischen ihm und dem vorausfahrenden Lastwagen von B.__ einfädeln können. Der Beschuldigte sei jedoch weitergefahren und habe sein\nFahrzeug auf die rechte Spur gezogen, als es zum Spurabbau gekommen sei. Dabei sei er mit dem\nAuflieger des voranfahrenden Lastwagens kollidiert (act. 11 StA Frage 3). Zum Unfall sei es gekommen,\nweil der Beschuldigte nicht rechtzeitig eingespurt habe. Vermutlich habe er den Lastwagen einfach\nüberholen wollen (act. 11 StA Frage 5 und 17). Das Sattelmotorfahrzeug sei vom Beschuldigten «abgedrängt» worden (act. 11 StA Frage 8). Die Kollision habe unmittelbar da, wo sich der Spurabbau befunden habe, also auf der Normalspur, stattgefunden (act. 11 StA Frage 9). C.__ schätzte die gefahrene\nGeschwindigkeit von sich und dem Sattelmotorfahrzeug von B.__ auf ca. 70 km/h. Diejenige des Beschuldigten konnte er nicht beurteilen (act. 11 StA Frage 6).\n\nNach dem Unfall sei der Beschuldigte einfach weitergefahren. Auf der Höhe der Ausfahrt Göschenen\nhabe B.__ frühzeitig den Blinker gesetzt und so angedeutet, dass er mit dem Beschuldigten rausfahren\nwolle (act. 11 StA Fragen 11 und 13). Letzterer sei ihm zunächst nachgefahren, habe anschliessend\njedoch wieder zurück auf die Normalspur gesteuert und sei weiter in Richtung Süden gefahren (act. 11\nStA Frage 11). B.__ habe daraufhin die Hupe betätigt (act. 11 StA Frage 13).\n\nC.__ sei dem Beschuldigten gefolgt und habe während der Fahrt das Unternehmen angerufen, dessen\nName auf dem Sattelmotorfahrzeug von B.__ beschriftet gewesen sei (act. 11 StA Frage 14 und 18 f.).\nB.__ selbst habe er vor diesem Vorfall noch nie gesehen (act. 11 StA Frage 20). Auf Höhe der Raststätte\nin Stalvedro habe der Beschuldigte die Autobahn verlassen. C.__ habe es ihm gleichgetan und ihn auf\nden Unfall aufmerksam gemacht. Der Beschuldigte habe geantwortet, es sei nicht so schlimm, und die\nPolizei brauche es nicht (act. 11 StA Frage 18 f.).\n\nC) Aussagen des Beschuldigten\n\nDer Beschuldigte bestreitet nicht, dass es am 29. September 2020 um zirka 07:55 Uhr zu einer Kollision\nzwischen ihm und dem Sattelanhänger von B.__ gekommen ist (act. 4 StA Fragen 1-3). Nach seiner\n\n"}