D. Am 14. Juli 2023 zog der Privatkläger beim Obergericht die Berufungsanmeldung innert Frist zurück (act. 6.2). E. Am 14. Juli 2023 reichten die Staatsanwaltschaft (act. 2.1) und die Privatklägerin (act. 6.1) sowie am 25. Juli 2023 der Beschuldigte (act. 3.1) ihre Berufungsklärungen ein.