B. Am 29. Juni 2023 erfolgte der Versand des begründeten Urteils (PSA 22 15). Der Rechtsvertreter des Beschuldigten nahm das begründete Urteil am 4. Juli 2023 in Empfang (act. 00.07 LG). C. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. Juli 2023 wurden die Parteien vom Obergericht des Kantons Uri (strafrechtliche Abteilung) darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichung einer Berufungserklärung ohne Rückzug der Anmeldung innerhalb der 20-tägigen Frist gemäss Art. 399 Abs. 3 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) ein kostenpflichtiger Nichteintretensentscheid gefällt werde (act. 1.1).