Schreiben vom 30. Juli 2021 ersucht das Strassenverkehrsamt Luzern um Zustellung des rechtskräftigen Urteils (act. 23 StA). Der Beschuldigte hat Wohnsitz in E.___, Kanton Luzern. Eine Mitteilung des Urteils an das Strassenverkehrsamt Luzern erfolgt somit nach Eintritt der Rechtskraft. 6.2 Mitteilung an das Amt für Migration Gestützt auf Art. 82 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201) erfolgt eine Mitteilung des Urteils an die Migrationsbehörden. 14 Das Obergericht erkennt: 1. Die Berufung wird abgewiesen.