4.2 Das Gericht spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus (Art. 106 Abs. 2 StGB). Die Ersatzfreiheitsstrafe wird vorliegend praxisgemäss auf sechs Tage festgesetzt (CHF 100.00 pro Tag gemäss Empfehlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz [KSBS]).