2.5.4 Die Staatsanwaltschaft hatte an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme selbst die Möglichkeit, sich vom Beschuldigten ein Bild zu machen. Im Schreiben vom 7. Oktober 2021 an denselben führte sie aus, dass sie nach nochmaliger Prüfung der Akte zum Schluss gelangt sei, der anlässlich der Einvernahme in Aussicht gestellte Bildabgleich in Form eines Gutachtens sei nicht nötig, weil sich die Sachlage derart klar präsentiere (act.