2.5 Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes 2.5.1 Der Beschuldigte rügt insbesondere, die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz hätten den Untersuchungsgrundsatz verletzt, was zu einer willkürlichen Sachverhaltsfeststellung geführt habe. So wurde B.___ nie befragt, obwohl er bereits mit Schreiben vom 22. März 2021 gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auf dem Formular «Personalien des verantwortlichen Lenkers / der verantwortlichen Lenkerin» unterschriftlich zugegeben habe, der verantwortliche