Die Staatsanwaltschaft beantragte am 17. Juni 2022 die Abweisung des Beweisantrags (act. 3.1). Am 29. Juni 2022 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein und hielt an seinem Beweisantrag fest (act. 2.2). Am 8. Juli 2022 nahm die 2 Staatsanwaltschaft dazu Stellung (act. 3.2). Mit Verfügung vom 5. August 2022 wies die Verfahrensleitung den Beweisantrag des Beschuldigten ab (act. 1.7).