2. Am 3. April 2023 meldete A.___ gegen das Urteil Landgerichtspräsidium II Uri [PSA 22 34] vom 21. März 2023 Berufung an. Am 31. Mai 2023 wurde ihr die schriftliche Urteilsbegründung eröffnet (act. 5.1). Die 20-tägige Berufungserklärungsfrist endete demnach am 21. Juni 2023. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 31. Mai 2023 wurden die Parteien vom Obergericht des Kantons Uri darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichung einer Berufungserklärung ohne Rückzug der Anmeldung innerhalb der 20-tägigen Frist ein kostenpflichtiger Nichteintretensentscheid gefällt werde. Die Berufungsklägerin hat innert Frist keine Berufungserklärung eingereicht. Auf die Berufung wird daher nicht eingetreten.