5. A.____ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 16'347.85 (inkl. MWST und Barauslagen) ausgerichtet. 6. A.____ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 6'828.70 (inkl. MWST und Barauslagen) ausgerichtet. 7. Eröffnung - Beschuldigter/Berufungskläger, vertr. durch RA lic. iur. Michael Rüegg - Staatsanwaltschaft/Berufungsbeklagte Mitteilung