3. A.____ wird freigesprochen vom Vorwurf des der Finanzierung des unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln i.S.v. Art. 19 Abs. 1 lit. e BetmG, angeblich begangen im Zeitraum zwischen November 2019 und Januar 2021. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: CHF 3'865.00 Kosten Vorinstanz CHF 2'000.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 100.00 Barauslagen pauschal CHF 5'965.00 Total, gehen zu Lasten der Staatskasse Uri.