Im Übrigen erachtet das Gericht den geltend gemachten Zeitaufwand als angemessen. Demnach wird die Entschädigung des Verteidigers für das Rechtsmittelverfahren auf CHF 6’828.70 (23.7 Stunden à CHF 260.00 + CHF 88.50 Barauslagen + CHF 90.00 Zuschlag + CHF 488.20 MWST) festgesetzt. Seite 16 von 18 Das Obergericht erkennt: 1. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Landgerichtspräsidiums II Uri (PSA 22 26) vom 23. November 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als