Seite 13 von 18 auch die Materialien, die E.____ mit dem gewährten Darlehen hätte kaufen sollen. Der Beschuldigte sagte ferner aus, dass er zumindest vom Cannabiskonsum von E.____ Kenntnis hatte, jedoch nicht davon ausgegangen sei, dass dieser Konsum auf eine Anbautätigkeit hinwies. E.____ gibt offen zu, dass er zur Tatzeit finanzielle Probleme hatte. Vor diesem Hintergrund ist es nicht auszuschliessen, dass er beabsichtige, mit der Indoor-Anlage seine finanziellen Verhältnisse zu verbessern und möglicherweise das Darlehen des Beschuldigten für diesen Zweck ohne dessen Wissen verwendete.