Der Beschuldigte vertrat durch das ganze Verfahren die Ansicht, er habe E.____ das Darlehen quasi als Vorschuss auf Materialien gewährt, die für die Erfüllung von Aufträgen an und in den Liegenschaften des Beschuldigten verwendet werden sollten. Bezüglich der Liegenschaft in K.____, in der später die Indoor-Anlage festgestellt wurde, legte der Beschuldigte glaubhafte Unterlagen vor, wie den Mietvertrag sowie ein Dokument betreffend Mietkaution etc. Ebenso schilderte er zudem detailliert das Kennenlernen von E.____ und die Entstehung der Idee, dass dieser als ausgebildeter Handwerker Aufträge für die G.____ GmbH ausführen sollte. Der Beschuldigte nannte im Zusammenhang mit den Aufträgen