Die Indoor-Anlage habe E.____ in einem Hanfladen in ZZ gekauft (act. 2/3 StA Frage 11) und für vier Zelte, Rohre, Ventilatoren und Erde einmal CHF 8'000.00 bezahlt. Sollte er mehr gekauft haben, sei D.____ nicht dabei gewesen. Er habe «dieses Zeug» das erste Mal gesehen (act. 2/3 StA Frage 12). Es gehöre alles dem Beschuldigten, der auch das Geld gegeben habe. D.____ wolle mit dem «illegalen Zeug» nichts zu tun haben (act. 2/6/1 StA Frage 9). E._____ sei für die Aufzucht verantwortlich gewesen. Ihm seien dafür CHF 2'500.00 pro Monat versprochen worden. D.____ hätte E._____ herumfahren sollen, wofür ihm CHF 2'000.00 monatlich in Aussicht gestellt worden seien. Sie hätten jedoch nie Geld