bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 21. März 2022, dass es sich um ein anderes Treffen gehandelt habe, nicht um das, das er zuvor erwähnt habe. E.____ habe ein weisses Couvert erhalten. D.____ sei neben ihm im Auto gesessen, habe das Geld gezählt und ihm gesagt, er müsse CHF 7'000.00 zurückgeben. D.____ habe ihn dann gefragt, wieso er das machen müsse, wenn er die CHF 25'000.00 doch brauche. Er habe E.____ dann geraten, gleich alles wieder zurückzugeben und zu sagen, dass er dies nicht machen werde, was von ihm verlangt werde (act. 2/9 StA Frage 21).