Der erste Versuch sei die «Hosen runter». Der Beschuldigte sei sauer gewesen, weil er kein Geld gemacht habe (act. 2/2 StA Frage 2; act. 2/8 StA Frage 11 und 35). Er habe E.____ gesagt, er solle das wieder in Ordnung bringen. Da hätten die Probleme angefangen (act. 2/2 StA Frage 2). Die Aussage des Beschuldigten, dass er E.____ ein Darlehen in der Höhe von CHF 20'000.00 gegeben habe, weil dieser sich mit seiner Firma in einem Liquiditätsengpass befunden hätte, bezeichnete F.____ als Lüge (act. 2/8 StA Frage 38). Ihre Mutter habe gesagt, der Beschuldigte werde die Indoor-Anlage der Polizei melden, sie habe jedoch nicht gewusst, wann und wie (act. 2/8 StA Frage 10).