C. Der Beschuldigte stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge: 1. Die Dispositivziffern 1 sowie 3-5 des Urteils des Landgerichtspräsidiums Uri vom 23. November 2022 (Fall-Nr. PSA 22 26) seien aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Die Kosten des Vorverfahrens sowie des erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsverfahrens seien dem Staat zu überbinden unter Ausrichtung einer angemessenen Anwaltskostenvergütung an den Verteidiger.