Mit Urteil vom 23. November 2022 sprach das Landgerichtspräsidium II des Kantons Uri (nachfolgend: Vorinstanz) A.____ (nachfolgend: Beschuldigter) frei vom Vorwurf der Anstiftung zum unbefugten Anbau von Betäubungsmitteln sowie der Anstiftung zur unbefugten Veräusserung von Betäubungsmitteln. Es erklärte ihn hingegen schuldig der Finanzierung des unerlaubten Handles von Betäubungsmitteln, begangen im Zeitraum zwischen November 2019 und Januar 2021. Dafür wurde er bestraft mit einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 100 Tagessätzen à CHF 140.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Verbindungsbusse von CHF 3'500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen).