{"Signatur": "UR_OG_003", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2023-12-06", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_003_2023-OG-S-23-5_2023-12-06.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/38257", "Checksum": "09ae5561a66fd01ba68e5a1e51f3a5eb"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2023_OG S 23 5"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung 06.12.2023 2023_OG S 23 5"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "BetmG-Widerhandlung. "}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 07:11:32", "Checksum": "368a72888f593b53ee86ed723f442f19", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung 06.12.2023 2023_OG S 23 5\nRegeste:\nBetmG-Widerhandlung. \n\nDie Indoor-Anlage habe E.____ in einem Hanfladen in ZZ gekauft (act. 2/3 StA Frage 11) und für vier\nZelte, Rohre, Ventilatoren und Erde einmal CHF 8'000.00 bezahlt. Sollte er mehr gekauft haben, sei\nD.____ nicht dabei gewesen. Er habe «dieses Zeug» das erste Mal gesehen (act. 2/3 StA Frage 12). Es\ngehöre alles dem Beschuldigten, der auch das Geld gegeben habe. D.____ wolle mit dem «illegalen\nZeug» nichts zu tun haben (act. 2/6/1 StA Frage 9). E._____ sei für die Aufzucht verantwortlich gewesen. Ihm seien dafür CHF 2'500.00 pro Monat versprochen worden. D.____ hätte E._____ herumfahren\nsollen, wofür ihm CHF 2'000.00 monatlich in Aussicht gestellt worden seien. Sie hätten jedoch nie Geld\nerhalten (act. 2/3 StA Frage 6; act. 2/6/1 StA Frage 8; act. 2/9 StA Frage 13). An der staatsanwaltlichen\nEinvernahme hielt D.____ hingegen fest, dass er für seine Fahrdienste CHF 2'500.00 erhalten haben\nsollen (act. 2/9 StA Frage 15 und 17). Auf diesen Widerspruch angesprochen, erklärte er, der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass es zwischen CHF 2'000.00 und CHF 2'500.00 liegen würde, was er der Polizei so gesagt habe. Er könne nichts dafür, wenn die Polizei nur CHF 2'000.00 aufschreibe (act. 2/9 StA\nFrage 30).\n\n2.6.6 Aussagen des Beschuldigten\nDer Beschuldigte erklärte, er habe E.____ über seine Stieftochter F.____ und ihren Freund D.____ kennengelernt, weil er im Herbst 2019 auf der Suche nach einem Nachmieter für das Haus an der Gotthardstrasse XY.____ in K.____ gewesen sei (act. 2/5 StA Fragen 3 f.; act. 00.02 LG Frage 19). Die Liegenschaft gehöre seiner Immobilienunternehmung (act. 00.02 LG Frage 26). E.____ habe das Haus besichtigt und sei davon begeistert gewesen (act. 00.02 LG Frage 33). Er habe ein Haus für sich und sein\nGeschäft gesucht (act. 2/5 StA Frage 12; act. 2/11 StA Frage 12; act. 00.02 LG Frage 34). Sie seien schnell\nins Gespräch gekommen, und es habe sich herausgestellt, dass E.____ ein selbständiger Elektriker mit\neiner GmbH sei (act. 2/5 StA Frage 6; act. 00.02 LG Fragen 30 und 55; act. 7.1 S. 12 Rz. 32). Der Beschuldigte habe sich gedacht, dass er für Projekte seines Immobilienunternehmens noch einen Elektriker gebrauchen könnte (act. 2/11 StA Fragen 8). Er hätte einen guten Eindruck von E.____ gehabt\n(act. 00.02 LG Frage 55; act. 7.1 S. 9 Rz. 30). So sei auch die Rede davon gewesen, dass zwei oder drei\nMitarbeiter von ihm im Haus an der Gotthardstrasse XY.____ wohnen könnten (act. 00.02 LG Frage\n30). Sie hätten einen Mietzins von CHF 2'300.00 und CHF 200.00 Nebenkosten ausgemacht (act. 2/5\nStA Fragen 11, 14 und 20). Der Beschuldigte händigte an der Einvernahme verschiedene Unterlagen\naus, die das fragliche Mietverhältnis betreffen (act. 2/5/3-2/5/7 StA). Zudem habe er mit E.____ vereinbart, dass dieser diverse Arbeiten an seinen Liegenschaften erledige. Er habe ihm zwei oder drei\nProbeaufträge gegeben und E.____ habe dafür Rechnung gestellt (act. 2/5 StA Frage 16; act. 00.02 LG\n\n"}