{"Signatur": "UR_OG_003", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2023-12-06", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_003_2023-OG-S-23-5_2023-12-06.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/38257", "Checksum": "09ae5561a66fd01ba68e5a1e51f3a5eb"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2023_OG S 23 5"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung 06.12.2023 2023_OG S 23 5"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "BetmG-Widerhandlung. 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Der Beschuldigte habe CHF 25'000.00 in bar an E.____ übergeben und später CHF 7'000.00 zurückgenommen (act. 2/2 StA Frage 2, act. 2/8 StA Frage 22). D.____\nsei dabei gewesen, als E.____ die CHF 25'000.00 erhalten habe (act. 2/2 StA Frage 2, act. 2/8 StA Frage\n25). Sie selber habe nicht dabei sein dürfen (act. 2/8 StA Frage 23). D.____ habe ihr das erzählt. Auf\nSeite 8 von 18\nNachfrage fügte sie an, dass E.____ mit D.____ vor Ort gewesen sei. E.____ habe das Geld in einem\nCouvert erhalten (act. 2/8 StA Frage 24). Danach habe er alles gekauft und eingebaut. Der erste Versuch sei die «Hosen runter». Der Beschuldigte sei sauer gewesen, weil er kein Geld gemacht habe\n(act. 2/2 StA Frage 2; act. 2/8 StA Frage 11 und 35). Er habe E.____ gesagt, er solle das wieder in Ordnung bringen. Da hätten die Probleme angefangen (act. 2/2 StA Frage 2). Die Aussage des Beschuldigten, dass er E.____ ein Darlehen in der Höhe von CHF 20'000.00 gegeben habe, weil dieser sich mit\nseiner Firma in einem Liquiditätsengpass befunden hätte, bezeichnete F.____ als Lüge (act. 2/8 StA\nFrage 38). Ihre Mutter habe gesagt, der Beschuldigte werde die Indoor-Anlage der Polizei melden, sie\nhabe jedoch nicht gewusst, wann und wie (act. 2/8 StA Frage 10). Er habe F.____ gesagt, sie solle lügen,\ndamit E.____ «drankommt» (act. 2/7/2 StA Frage 4; act. 2/8 StA Frage 10). Der Beschuldigte habe sich\nvor ihm gefürchtet, weshalb er dann die Polizei eingeschaltet habe (act. 2/8 StA Frage 41 f.).\n\n2.6.5 Aussagen von D.____\nAm 15. März 2021 wurde D.____ auf mündliche Vorladung als Auskunftsperson polizeilich einvernommen. Davor fand die Einvernahme von F.____ in seiner Anwesenheit statt. Er wurde befragt, weil er\ngemäss ihrer Aussagen mehr zum Geldfluss wisse (act. 2/3 StA Frage 1).\n\nD.____ führte aus, dass der Beschuldigte über ihn habe E.____ kennenlernen wollen. Er habe beabsichtigt, dass D.____ die Wohnung in K.____ auf seinen eigenen Namen miete, und hätte dafür keine\nMiete verlangt. D.____ habe abgelehnt, da er bereits eine Wohnung gehabt habe. Die Abmachung sei\ngewesen, dass er E.____ herumfahre (act. 2/3 StA Frage 1; act. 2/9 StA Frage 12 f.).\n\nZur Geldübergabe brachte D.____ bei seiner ersten Einvernahme zu Protokoll, dass er gesehen habe,\nwie der Beschuldigte E.____ CHF 25'000.00 in einem Couvert überreicht habe. Dies habe im Restaurant\nL.____ stattgefunden, das dem Beschuldigten gehöre. E.____ habe D.____ das Geld im Auto gezeigt\nund später gesagt, dass der Beschuldigte CHF 7'000.00 zurückhaben wolle. Dies sei zwei bis drei Tage\nspäter gewesen (act. 2/3 StA Frage 1). Auf die Übergabe der CHF 25'000.00 im Restaurant L.____ angesprochen, erklärte D.____ bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 21. März 2022, dass\nes sich um ein anderes Treffen gehandelt habe, nicht um das, das er zuvor erwähnt habe. E.____ habe\nein weisses Couvert erhalten. D.____ sei neben ihm im Auto gesessen, habe das Geld gezählt und ihm\ngesagt, er müsse CHF 7'000.00 zurückgeben. D.____ habe ihn dann gefragt, wieso er das machen\nmüsse, wenn er die CHF 25'000.00 doch brauche. Er habe E.____ dann geraten, gleich alles wieder\nzurückzugeben und zu sagen, dass er dies nicht machen werde, was von ihm verlangt werde (act. 2/9\nStA Frage 21). Auf Nachfrage, ob er bei der Geldübergabe dabei gewesen sei oder ob er das Geld danach im Auto gesehen habe, sagte D.____, er sei bei der Übergabe des Geldes dabei gewesen. Er habe\nE.____ gefahren. Sie seien zum Restaurant gegangen, hätten ein Bier und eine Cola getrunken. Der\nBeschuldigte habe E.____ das Couvert gegeben, und dann seien sie wieder gegangen. E._____ habe\nSeite 9 von 18\ndas Geld rausgenommen und es gezählt (act. 2/9 StA Frage 22, 26 und 29). E.____ habe ihm am nächsten Tag geschrieben, dass der Beschuldigte einen Teil davon wieder zurückverlange. Er wisse es aber\nnicht mehr, wann der Beschuldigte das Geld zurückgefordert habe (act. 2/9 StA Frage 23).\n\n"}