2. Am 26. Mai 2023 meldete A.___ gegen das Urteil Landgericht Uri [LGS 23 10] vom 23. Mai 2023 Berufung an (act. 01.37 LG). Am 1. September 2023 wurde die Berufung innert der Frist zur Einreichung der Berufungserklärung (Art. 399 Abs. 3 StPO) zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Uri in Rechtskraft erwachsen (Art. 437 Abs. 1 lit. b StPO) und das Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.