2. Am 7. März 2023 meldete X.___ gegen das Urteil Landgericht Uri [LGS 22 11] vom 14. Februar 2023 Berufung an. Am 23. Juni 2023 wurde die Berufung innert der Frist zur Einreichung der Berufungserklärung (Art. 399 Abs. 3 StPO) zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Uri in Rechtskraft erwachsen (Art. 437 Abs. 1 lit. b StPO) und das Verfahren wird als durch Rückzug der Berufung als erledigt abgeschrieben.