Aufgrund seiner Delinquenz während noch laufender Probezeit, erfolgte bereits mehrmals eine Verlängerung derselben. Doch scheinen die Vorstrafen ihre Warnwirkung verfehlt zu haben. Der Strafregisterauszug des Beschuldigten vom 14. April 2023 führt fünf rechtskräftige Urteile auf, darunter eines betreffend Fahrens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration. Das zweite, von der Vorinstanz angesprochene einschlägige Delikt (Urteil vom 27. Februar 2013) erscheint nicht mehr auf dem aktuellen Strafregisterauszug und ist daher inzwischen unbeachtlich.