Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht ersichtlich, was sich neutral auswirkt. Aufgrund der soeben gemachten Ausführungen rechtfertigt sich eine Straferhöhung um 10 Tage. 5.4.3 Höhe Gesamtstrafe Unter Berücksichtigung der Täterkomponente resultiert eine Gesamtstrafe von 155 Tagen Freiheitsstrafe.