5.4.2 Täterkomponenten Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder. Er wohnt mit einem Mitbewohner zusammen und ist arbeitslos, lebt deshalb von seinen Ersparnissen und wird von seinen Eltern und von der Familie seiner Freundin finanziell unterstützt (act. 00.01 LG Fragen 4-6, 8, 9, 13, 16, 17). Durch das gesamte Strafverfahren hinweg war der Beschuldigte unkooperativ, uneinsichtig und zeigte keinerlei Reue. So gestand er beispielsweise nur gerade das ein, was ihm nachzuweisen war. Bevor die Polizeipatrouille am 3. November 2020 die Garagenbox öffnete, behauptete der Beschuldigte, es befinde sich darin gar kein Fahrzeug (act. 1/1 StA Seite 6), was sich als gelogen herausstellte.