Am 25. März 2019 wurde der Beschuldigte wegen Betrugs (mehrere gleichartige Strafen) schuldig gesprochen und bestraft mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren und einer Busse. Die neusten Einträge im Strafregisterauszug, Stand 14. April 2023 (act. 5.5), betreffen zwei weitere, hängige Strafverfahren, welche jedoch vor einem rechtskräftigen Abschluss hier keine Beachtung finden können. Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft, darunter auch einmal einschlägig. Es scheint, dass sogar eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe keine Wirkung zeigt, um den Beschuldigten vor der Begehung von weiteren Straftaten abzuhalten.